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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Gewerbe der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Wer gewerbsmäßig folgende Tätigkeiten ausüben will, bedarf der behördlichen Erlaubnis:
Beschreibung
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will
- den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will
Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will
Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen sind in Rheinland-Pfalz Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Fristen
Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
Kosten
Für das Antragsverfahren fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) richtet.
erforderliche Unterlagen
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)*
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis)
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
*Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie werden dieser direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (im Original vorzulegen)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts, der auch elektronisch unter www.vollstreckungsportal.de beantragt werden kann.
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
Zusätzlich bei juristischen Personen:
Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (aktuelle Kopie) beziehungsweise falls sich die Genossenschaft in Gründung befindet, der Gesellschaftsvertrag
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Dienstleistungsfreiheit:
Bürger der Europäischen Union (EU-Bürger) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Bürger), die berechtigt von einer Niederlassung ihres Herkunftsstaats die Tätigkeit als Makler, Bauträger oder Baubetreuer in Deutschland nur vorübergehend selbständig gewerbsmäßig ausüben möchten, sind möglicherweise von den nationalen Vorschriften der Gewerbeordnung befreit. Weitergehende Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen einer Befreiung können unter: (Link zur Leistungsbeschreibung „Grenzüberschreitende Dienstleistung“) nachgelesen werden.
Niederlassungsfreiheit:
EU-Bürger oder EWR-Bürger, die sich in Deutschland dauerhaft niederlassen möchten, müssen die nationalen Bestimmungen der Gewerbeordnung erfüllen.
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
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Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Raiffeisenstraße 4
54424 Thalfang
Postanschrift
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Tel.: 06504 / 9140-0
Fax: 06504 / 9140-255
E-Mail: info@rathaus-thalfang.de
Web: www.erbeskopf.de
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