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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
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Virtuelles Rathaus
Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrer benötigen Sie eine sog. Berufskraftfahrerqualifikation als Voraussetzung für die Verwendung der Führerscheinklassen Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE für Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen.
Beschreibung
Die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation dient der Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers sowohl für die Aufnahme als auch für die Ausübung des Berufs und muss mit einem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) in Kartenform nachgewiesen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Fahrerlaubnisbehörden für die Ausstellung des FQN.
Fristen
Die Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Kosten
Die Gebühr für die Ersterteilung des FQN beträgt 27,50 €. Unberührt hiervon sind zusätzliche Gebühren für gegebenenfalls erforderliche Verlängerungen der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis.
Weitere Gebührentatbestände sind der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zu entnehmen.
erforderliche Unterlagen
Für den Eintrag der Qualifizierung für die Grundqualifikation und der Weiterbildung müssen Nachweise vorgelegt werden. Diese Nachweise werden von den Ausbildungsstätten nur noch so lange ausgestellt wie die Ausbildungsstätte noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister registriert ist.
Danach werden alle Nachweise dort eingegeben und die Führerscheinstelle können dann bei der Beantragung des FQN feststellen, für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde.
Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt dem Fahrer auf schriftlichen oder elektronischen Antrag über den ihn betreffenden Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters unentgeltlich Auskunft.
Rechtsgrundlage
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Formloser Antrag zur Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Qualifikation für Berufskraftfahrer
Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
verwandte Vorgänge
- Ersatzausstellung der Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Trier
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54292 Trier
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Mitarbeiter (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Trier)
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