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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Blindenhilfe beantragen

Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.  


Beschreibung

Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.



Fristen

keine



Kosten

keine




Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)

§ 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)




Weitere Informationen

Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.



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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Herr Christoph Steffens Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2237
Fax: 06571 14-42237
E-Mail: Christoph.Steffens@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 203
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt