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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung

Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung  


Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.



Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt.



Fristen

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.



erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Nachweis Ihrer Namensänderung.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.




Rechtsgrundlage

§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)

§ 1617a Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)




Weitere Informationen

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt