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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Fahreignungsregister Eintragung

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, erfolgt gegebenenfalls eine Eintragung in das Fahreignungsregister.  


Beschreibung

Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung wurden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte


Zuständigkeit

Kraftfahrt-Bundesamt



Fristen

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgen die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Voraussetzungen

Die Eintragung erfolgt bei einem Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Welche Fristen muss ich beachten?

Punkte die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgenden Fristen getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
  • Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Frist beginnt ab der Rechtskraft der Entscheidung.

Die endgültige Löschung aus dem Register erfolgt nach Ablauf einer zusätzlichen einjährigen Überliegefrist.

Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.



Kosten

Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel mit Punkten und Bußgeldern belegt. Punkte und Bußgelder sowie Maßnahmen wie Fahrverbote sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.




Rechtsgrundlage

§§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 4 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)




Weitere Informationen

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung


Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Tamara Esch Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2192
Fax: 06571 14-42192
E-Mail: tamara.esch@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 06
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Christine Klaes Vcard herunterladen

E-Mail: Christine.Klaes@Bernkastel-Wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)

Frau Anne Licznerski Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2444
Fax: 06571 14-42444
E-Mail: Anne.Licznerski@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 05
 


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Quelle der Inhalte:
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