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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft
Sie benötigen einen neuen Fahrzeugbrief? Dazu müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Beschreibung
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.
verwandte Vorgänge
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
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