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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren

Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen.  


Beschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z.B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).



Zuständigkeit

Bundesministerium der Justiz



Fristen

  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können

  • Ausweis App 2

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Sie beträgt in der Regel 1-2 Wochen.



Kosten

Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt EUR 13,00 und ist online zu bezahlen.




erforderliche Unterlagen

  • elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion als Identitätsnachweis oder
  • elektronischer Aufenthaltstitel



Rechtsgrundlage

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)




Weitere Informationen

Informationen zum Online-Verfahren bei der Antragstellung für Führungszeugnisse auf den Seiten des Bundesamts für Justiz (BfJ)

Pressemitteilung zum elektronischen Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz (BfJ)

Bemerkungen

Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie auch persönlich beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.




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Ansprechpartner

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Tel.: 030 185800
Fax: 030 185809525
E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
 


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Quelle der Inhalte:
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