Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Brunnen bohren und Wasser entnehmen
Grundwasser darf in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck in der Regel erlaubnisfrei entnommen oder abgeleitet werden.
Beschreibung
Grundwasser darf für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck in der Regel erlaubnisfrei entnommen oder abgeleitet werden. Die Grundwassernutzung ist unter Angabe des genauen Grundstückes rechtzeitig vorher anzuzeigen. Ohne Anzeigepflicht ist daneben auch die Entnahme und Ableitung für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke in der Regel erlaubt. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird in all diesen Fällen nur dann erforderlich, soweit signifikante nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind.
Für andere Zwecke oder größere Entnahmemengen ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bohrungen zur hydrologischen oder hydrogeologischen Erkundung der Wassererschließung bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Für den Bau oder die Änderung von Brunnen sind wasserrechtliche Zulassungen nicht erforderlich. Dagegen können beispielsweise naturschutzrechtliche und forstrechtliche Genehmigungen notwendig sein. Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen nach dem Lagerstättengesetz zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der eine solche Bohrung ausführt, angezeigt werden. Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen, sind nach Bundesberggesetz zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Zuständigkeit
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Geländemodell, Oberflächenmodell, 3D-Gebäudemodell
- Heizölanlage
- Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung verzichten
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-1022
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb22@bernkastel-wittlich.de
Landesportal RLP-Direkt