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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann auf Antrag wieder zugelassen werden. Den Antrag auf Wiederzulassung können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
verwandte Vorgänge
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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