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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Tierschutzbeauftragte bestellen

Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:  


Beschreibung

  • Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, gezüchtet oder - auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte - gehalten werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
  • Einrichtungen, in denen Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vorgenommen werden, 


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt.

Landesuntersuchungsamt



Fristen

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin (die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen)
  • die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und
  • die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit 

Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

  • auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
  • die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung,
  • zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen,
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung, Verminderung und Verbesserung von Tierversuchen hinzuwirken.

Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.



Kosten

Eine Gebührenerhebung nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis ist vorgesehen.

Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes, der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheitsverwaltung im Rahmen des Trinkwasserrechts und der Umwelthygiene mit Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis)




erforderliche Unterlagen

Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.




Rechtsgrundlage

§ 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung

§ 7 Tierschutzgesetzes (TierSchG)

§ 10 Tierschutzgesetz - TierSchG

Rechtsbehelf

Widerspruch




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Tel.: 0261 9149-0
Fax: 0261 9149-190
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de
Web: www.lua.rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt