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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen.  


Beschreibung

Anpflanzungen, die ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind unzulässig und daher zu roden. Darüber hinaus werden sie mit Geldstrafen sanktioniert.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.



Fristen

  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/273 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/274 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2017

Artikel 6 ff des Weingesetzes (WeinG)

Artikel 1 ff der Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinRDV RP)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
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