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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen anzeigen

Sie wollen eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.  


Beschreibung

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie eine Niederfrequenzanlage mit weniger als 110 Kilovolt in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die Anzeige nur dann einreichen, wenn die Behörde Sie dazu auffordert.

Kurztext

  • Niederfrequenzanlagen oder Gleichstromanlagen Anzeige der Inbetriebnahme Entgegennahme
  • Inbetriebnahme von Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und von Gleichstromanlagen ist vorher bei zuständiger Behörde anzuzeigen
  • Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von weniger als 110 Kilovolt sind nur auf Verlangen der Behörde anzuzeigen
  • Anzeige ist bis spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage einzureichen
  • zuständig: zuständige Behörde


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.



Fristen

  • Sie reichen die Anzeige mit dem Lageplan bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige entgegen und prüft sie.
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr oder einer Gleichstromanlage.
  • Ihre Anlage überquert oder liegt auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich.
  • Ihre Anlage bedarf keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung nach anderen Rechtsvorschriften, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.



Kosten

Es fallen keine Kosten an.




erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Anzeige
  • Lageplan



Rechtsgrundlage

§ 7 Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)

Nummer 3.18.1 Anlage (zu § 1) Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)

§ 7 Absatz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)

§ 8 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.




Weitere Informationen

Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz

Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
 


Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt