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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Mittwoch
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Virtuelles Rathaus
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.
Beschreibung
Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige untere Wasserbehörde.
Das ist in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Fristen
Die von der unteren Wasserbehörde eventuell gesetzte Frist für die Vorlage der Nachweise.
Kosten
Keine.
erforderliche Unterlagen
- die Urkunde über die Zertifizierung als Fachbetrieb, ausgestellt durch eine anerkannte Güte- und Überwachungsgemeinschaft oder eine Technische Überwachungsorganisation
Rechtsgrundlage
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
§ 62 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Rechtsbehelf
Falls die Fachbetriebseigenschaft verneint wird: Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Weitere Informationen
Die Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz, Montabaur, Trier) beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kaiserslautern, Mainz, Neustadt a.d.W.).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
verwandte Vorgänge
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Kernbrennstoffe: erzeugen, bearbeiten/ verarbeiten - Genehmigung
- Kleinbetrieb zur Fleischgewinnung Zulassung beantragen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung beantragen
- Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de/
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2431
Fax: 06571 14-42431
E-Mail: Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
E-Mail: Tamara.Schmitt@Bernkastel-Wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt)
Tel.: 06571 14-2185
Fax: 06571 14-42185
E-Mail: Philipp.Surlemont@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 5
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