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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Gaststättenerlaubnis vorläufig
Personen, die einen bereits bestehenden erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis mit einer vorläufigen Erlaubnis gestattet werden.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
EAP portal for determining the responsible EAP body
Fristen
Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis kann nur für die unveränderte Übernahme bestehender Betriebe erteilt werden (nicht bei Neueinrichtungen oder Erweiterungen
Die vorläufige Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon beantragt ist oder gleichzeitig unter Vorlage der vollständigen Unterlagen beantragt wird
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre „fachliche“ Eignung
Kosten
Die Erteilung einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt.
National Ordinance on fees charged by economic administration authorities (special list of fees)
erforderliche Unterlagen
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)*
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis)
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
*Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h., sie werden dieser direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Zur Prüfung Ihrer „fachlichen“ Eignung:
- eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung, die bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein darf
- Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Gaststättengesetz
oder - Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste
Federal Office of Justice/Citizens' Services
Rechtsgrundlage
§ 11 Gaststättengesetz (GastG)
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO)
Section 4 Restaurant Act (GastG)
Section 11 Restaurant Act (GastG)
Section 43 Infection Protection Act (IfSG)
State Ordinance on the Implementation of the Restaurant Act (Gaststätten verordnung - GastVO)
verwandte Vorgänge
- Gaststättenerlaubnis
- Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbegrundstücke
- Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Raiffeisenstraße 4
54424 Thalfang
Postanschrift
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Tel.: 06504 / 9140-0
Fax: 06504 / 9140-255
E-Mail: info@rathaus-thalfang.de
Web: www.erbeskopf.de
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